Klinische Psychologie

Basisinformationen

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Alle Informationen

Modalitäten
Praktische Ausbildung
Supervision
Selbsterfahrung
Abschlussprüfung
Basierend auf gesetzlichen Grundlagen - Bundesministerium für Gesundheit approbiert
Abschluss: “Berufsberechtigung als Klinische/r Psycholog*in“
Aufnahmemodalitäten:
Aufnahmegespräch, Anmeldeformular, Studienabschluss sowie ärztliches und psychologisches Gutachten
Gesamtumfang der theoretischen Ausbildung umfasst 340 Einheiten
Bestehend aus einem Grund- und Aufbaumodul
Grundmodul: Dauer etwa ein Jahr
Bestehend aus 12 Teilmodulen (220 Einheiten)
Schriftliche Abschlussprüfung, Voraussetzung für das Aufbaumodul
Aufbaumodul: Dauer etwa ein halbes Jahr
Bestehend aus 5 Teilmodulen (120 Einheiten)
Nach Beendigung der theoretischen Ausbildung, folgt die kommissionelle Abschlussprüfung

Gesetzliche Grundlagen

Die Ausbildung der WIKIP entspricht dem im Jahr 2014 novellierten Psychologengesetz (BGBl. I Nr. 182/2013) und wurde vom Bundesministerium für Gesundheit per Bescheid approbiert und besteht aus einem theoretischen und praktischem Teil. Das Curriculum basiert auf den Vorgaben der Verordnung BGBI. I Nr. 182/2013  über die Klinische Psychologie Ausbildung.

Aufnahmemodalitäten

Um an die WIKIP aufgenommen zu werden, braucht es ein Aufnahmegespräch. Dazu müssen Sie das Anmeldeformular, Ihren Studienabschluss, ein ärztliches Gutachten sowie ein psychologisches Gutachten mitbringen. Das Aufnahmegespräch vereinbaren Sie mit uns telefonisch oder per Mail. Der Gesamtumfang der theoretischen Ausbildung umfasst 340 Einheiten. Sie besteht aus einem Grundmodul sowie einem Aufbaumodul.

Zeitplan und Organisation

Das Grundmodul besteht aus zwölf Teilmodulen (220 Einheiten) und dauert in etwa ein Jahr. Am Ende des Grundmoduls wartet eine schriftliche Prüfung. Wird diese bestanden, kann mit dem Aufbaumodul begonnen werden. Das Aufbaumodul ist der zweite Teil der theoretischen Ausbildung. Es besteht aus fünf Teilmodulen (120 Einheiten) und dauert etwa ein halbes Jahr.

Praktische Ausbildung

Sie benötigen mindestens 2098 Stunden praktischer Tätigkeit
An einer oder mehreren Ausbildungsstellen
Wichtig: Anleitende Psycholog*in muss seit 2 Jahren in Liste der Klinischen Psycholog*innen eingetragen sein
Wichtig: Möglichst gleiche Stundenaufteilung auf Klient*innen über, und unter 18 Jahren
Elemente der praktischen Tätigkeit:
Klinisch-psychologische Diagnostik, Beratung und Behandlung innerhalb der 2098 Stunden
Hälfte der praktischen Ausbildung muss in einer klinikartigen Einrichtung, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden
Praktische Ausbildung sollte vor Ende des Grundmoduls beginnen
Jedes Praktikum braucht am Ende ein ausgefülltes und unterschriebenes Rasterzeugnis
Vorlagen finden Sie auf unserer Download-Seite - wir helfen Ihnen gerne bei Fragen

Vorgaben für die praktische Tätigkeit

Für Ihre zukünftige Klinische Psychologie Ausbildung Sie müssen mindestens 2098 Stunden praktische Tätigkeit an einer oder mehreren Ausbildungsstellen vorweisen können. Wichtig ist, dass der anleitende Psychologe oder die anleitende Psychologin zwei Jahre in die Liste der Klinischen Psychologen eingetragen ist. Auch die möglichst gleiche Aufteilung der Stunden auf Klient*innen über 18 und unter 18 Jahren muss beachtet werden.

Elemente der praktischen Tätigkeit

Wesentliche Elemente der praktischen Tätigkeit sind: klinisch-psychologische Diagnostik, Beratung und Behandlung. Diese Bereiche müssen innerhalb der 2098 Stunden abgedeckt werden. Weiters muss etwa die Hälfte der praktischen Ausbildung in einer klinikartigen Einrichtung absolviert werden. Die praktische Ausbildung sollte vor Ende des Grundmoduls begonnen werden und muss im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen. 

Praktika und Dokumente

Am Ende jedes Praktikums ist ein sogenanntes Rasterzeugnis auszufüllen, das vom anleitenden Psychologen oder der anleitenden Psychologin unterschrieben werden muss. Wir stellen Ihnen ganz unkompliziert eine Vorlage zur Verfügung, die Sie auf unserer Download-Seite herunterladen können. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei allen Details. 

Praktische Ausbildung muss im Ausmaß von 120 Einheiten supervidiert werden
Maximal 70 davon dürfen bei anleitenden Klinischen Psycholog*in absolviert werden
Wichtig: Supervisor*in muss seit fünf Jahren in der Berufsliste eingetragen sein
Mindestens 40 Einheiten müssen im Einzelsetting absolviert werden
Unser Kombiangebot:
Neben dem Grundmodul auch 76 Einheiten Selbsterfahrung (davon 36 EH im Gruppen- und 40 EH im Einzelsetting) inkludiert
Auch inkludiert ist das Fallstudientutorium in Kleingruppen zur Vorbereitung auf die kommissionelle Abschlussprüfung

Ausmaß der Supervision

Die praktische Ausbildung muss im Ausmaß von 120 Einheiten supervidiert werden. Maximal 70 davon dürfen bei dem anleitenden Klinischen Psychologen oder der anleitenden Klinischen Psychologin absolviert werden.

Wichtig zu beachten

Bitte achten Sie darauf, dass der Supervisor oder die Supervisorin fünf Jahre in die Berufsliste eingetragen ist. Mindestens 40 Einheiten müssen im Einzelsetting absolviert werden.

Unser Kombiangebot

Hier sind neben dem Grundmodul auch 76 Einheiten Selbsterfahrung (davon 36 EH im Gruppen- und 40 EH im Einzelsetting) inkludiert. Ebenfalls inkludiert ist das Fallstudientutorium in Kleingruppen zur Vorbereitung auf die kommissionelle Abschlussprüfung. Die Grundmodulprüfung ist nicht inkludiert. 

Begleitend zu praktischen Ausbildung müssen 76 Einheiten Selbsterfahrung absolviert werden
Mindestens 40 davon im Einzelsetting
Wichtig: anleitende/r Psychotherapeut*in muss mindestens fünf Jahre in der Berufsliste eingetragen sein
Wichtig: Selbsterfahrung bei Klinischer Psycholog*in ohne Therapieausbildung:
Psycholog*in muss selbst 120 Einheiten Selbsterfahrung nachweisen
19. Mai 2025: Nähe Innsbruck - Infos in Kürze
03. Juli 2025: Gießerei - Infos in Kürze
Unser Kombiangebot:
Neben dem Grundmodul auch 76 Einheiten Selbsterfahrung (davon 36 EH im Gruppen- und 40 EH im Einzelsetting) inkludiert
Auch inkludiert ist das Fallstudientutorium in Kleingruppen zur Vorbereitung auf die kommissionelle Abschlussprüfung

Umfang der Selbsterfahrungseinheiten

Begleitend müssen 76 Einheiten Selbsterfahrung absolviert werden, mindestens 40 davon im Einzelsetting. Achten Sie bitte darauf, dass der anleitende Psychotherapeut oder die anleitende Psychotherapeutin mindestens fünf Jahre in die Berufsliste eingetragen ist.

Klinische Psycholog*in ohne Therapieausbildung

Wird die Selbsterfahrung bei Klinischen Psycholog*innen ohne Therapieausbildung absolviert, müssen diese selber 120 Einheiten Selbsterfahrung nachweisen können.

Unser Kombiangebot

Hier sind neben dem Grundmodul auch 76 Einheiten Selbsterfahrung (davon 36 EH im Gruppen- und 40 EH im Einzelsetting) inkludiert. Ebenfalls inkludiert ist das Fallstudientutorium in Kleingruppen zur Vorbereitung auf die kommissionelle Abschlussprüfung. Die Grundmodulprüfung ist nicht inkludiert. 

Abschlussprüfung

Kommissionelle Abschlussprüfung:
Sie präsentieren vor drei Prüfer*innen zwei von Ihnen erstellte Fallstudien
Bei positivem Ergebnis können Sie die Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog*innen beantragen
Wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten
Flexible Prüfungsanmeldung
Prüfungstermine und Antritte sind verschiebbar
Kosten für die kommissionelle Abschlussprüfung: € 550

Kommissionelle Abschlussprüfung

Nach Absolvierung aller theoretischer und praktischer Einheiten können Sie zur kommissionellen Abschlussprüfung antreten. Hier präsentieren Sie vor drei Prüfer*innen ebenfalls zwei von Ihnen erstellte Fallstudien.

Liste der Klinischen Psycholog*innen

Bei positivem Ergebnis können Sie die Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologen und Klinischen Psychologinnen beantragen. Die WIKIP hilft Ihnen selbstverständlich bei allen Formalitäten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen persönlich zu Verfügung. Wir helfen Ihnen sehr gerne bei Ihrem Weg durch die Ausbildung!

Prüfungsanmeldung und Kosten

Wir bieten Ihnen eine flexible Prüfungsanmeldung. Sollten Sie nicht antreten können oder wollen, gehen wir gerne darauf ein. Sagen Sie uns rechtzeitig Bescheid und wir finden gemeinsam eine Lösung oder Alternative. Die Kosten für die kommissionelle Abschlussprüfung betragen € 550.

Online Informationsveranstaltungen

Wir bieten Ihnen regelmäßig online Informationsveranstaltungen an. Diese finden zwei Mal pro Monat, ab 15 Uhr via Zoom statt. Um sich anzumelden, müssen Sie uns einfach nur eine E-Mail via office@wikip.at oder über unser Kontaktformular schicken. Auf Wunsch können auch persönliche Beratungsgespräche unter 0664 41 10 248 vereinbart werden.

April

07.04.2025 und 28.04.2025

Anmeldung ab sofort möglich!

Mai

12.05.2025 und 26.05.2025

Anmeldung ab sofort möglich!

Juni

16.06.2025 und 30.06.2025

Anmeldung ab sofort möglich!

Wir helfen Ihnen immer gerne weiter!

Auf Wunsch erhalten Sie auch immer  einen persönlichen Gesprächstermin!

WIKIP Office

office@wikip.at

Frau K. Moser

0664 41 10 248

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