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Modalitäten
Einordnung in die Rechtspsychologie
Die Forensische Psychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie. Gemeinsam mit der Kriminalpsychologie ist sie zugleich ein Teilbereich der Rechtspsychologie. Ziel ist es, Probleme des Rechtswesens durch den Einsatz psychologischer Theorien und Methoden zu lösen bzw. dadurch weitere Erkenntnisse zu gewinnen.
Gliederung
Eine grobe Gliederung kann wie folgt vorgenommen werden:
Forensische Psychologie: psychologische Methoden werden in Gerichtsverfahren eingesetzt.
Kriminalpsychologie: widmet sich der Kriminalprävention und der Behandlung von Straftäter*innen. Zudem wird erforscht, wie Kriminalität entsteht und wie man Kriminalität mit Hilfe psychologischer Verfahren aufdecken kann.
Zertifizierung
Der Lehrgang wird gemeinsam mit der AAP durchgeführt. Das Wissen wird als Weiterbildung vermittelt. Das bedeutet, dass Sie es im Rahmen Ihrer bereits bestehenden beruflichen Qualifikationen (z.B. Klinische/r Psycholog*in) anwenden können. Es handelt sich nicht um eine Ausbildung zur Erlangung neuer berufsrechtlicher Qualifikationen. Nach Absolvierung des Curriculums erfolgt die Zertifizierung wie folgt:
- Forensische/r Psycholog*in: für Psycholog*innen
- Expert*in für Forensische Psychologie: für andere Berufsgruppen.
Kosten und Anmeldung
Zielgruppe
Psychologinnen und Psychologen, die im engeren Gebiete der Rechtspsychologie (z.B. Unterbringungsgesetz) und im Strafvollzug tätig sind.
Berufsangehörige, die im Strafvollzug für Rechtsbrecher bzw. in den speziellen Einrichtungen für „geistig abnorme“ oder „entwöhnungsbedürftige“ Rechtsbrecher tätig werden wollen oder bereits tätig sind.
Rückfallprävention
Berufsangehörige, die im ambulanten Bereich der Rückfallprävention tätig sind oder zukünftig sein wollen, beispielsweise:
-
- Alkoholtäter*in
- Drogenabhängige
- Potentielle Sexualstraftäter im Vorfeld der Tatbegehung im Rahmen der Verbrechensprävention
Kinderbeistand und Sachverständige
Allgemein gerichtlich beeidete Sachverständige für Psychologie (z.B. Klinische Psychologie – inkl. Suchtmittel, Traumatisierung, Neuropsychologie sowie Arbeitspsychologie und Organisationspsychologie).
Berufsangehörige, die als Kinderbeistand tätig sind bzw. diese Tätigkeit anstreben.
Berufsangehörige, die eine Tätigkeit als Gutachter*in nach 1. WaffV anstreben.
Start- und Kurstermine
Curriculum
Aufgabenbereiche der Rechtspsychologie
Erstellung von Gutachten, sei es im Außerstreitverfahren (Pflegschaftsverfahren zur Kindeswohlgefährdung, Obsorge und Besuchsregelungen) oder auch im Bereich des Strafrechts (Bewertung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, Beurteilung der Schuldfähigkeit von Personen).
Strafvollzug und Forschung
Strafvollzug, sei es bei der Behandlung von Straftäter*innen oder auch bei deren Rehabilitation oder auch bei der Betreuung von Personen (Opfer, Angehörige, Täter*in). Auch Entlassungsprognosen bei Insassen sind ein wichtiges Thema.
Forschung, im Sinne von Ursachenforschung und Motivforschung im Zusammenhang mit kriminellem Verhalten, psychosoziale und psychopathologische Gegebenheiten, die kriminelles Handeln bedingen.
Inhaltliche Schwerpunkte
Anhand von 6 ausgesuchten Schwerpunkten aus dem Arbeitsgebiet der Rechtspsychologie wollen wir die Teilnehmer*innen mit dem Gebiet bekanntmachen und auch die fachliche Basis für die zukünftige Tätigkeit in der Rechtspsychologie legen und für bereits im Fachbereich tätige Kolleg*innen Zusatzwissen bereitstellen.
Referenten und Referentinnen
Anfrageformular
Alle Kursmodule im Detail
Einführung in den Strafvollzug, Grundlagen, Vollzugsformen und Suizidalität im Strafvollzug (15 EH)
- Vorstellung justizinterner Einrichtungen und Departements mit ihren Behandlungsansätzen und therapeutischen Schwerpunkten
- Vorstellungsrunde, Erwartungen an das Seminar, Organisatorisches, Themenüberblick, Beantwortung offener Fragen, Einführung in den Strafvollzug
- Sexuelle Deviation – Fokus auf Pädophilie und den unterschiedlichen Kindesmissbrauchstypen Part I (Grundlagen und Zweck des Strafvollzugs), Vorstellung unterschiedlicher Vollzugsformen
- U-Haus, Normalvollzug, Sondervollzug (Vorstellung unterschiedlicher Maßnahmen). Bürgeranwalt, Maßnahmenvollzug vor Reform, Forensisches Zentrum Asten
- Einführung in den Strafvollzug Part II, Erste Schritte zur Vollzugsplanung (Klassifizierung), Suizidabklärung im Vollzug, Suizidalität im Vollzug, Suizidberichte der letzten Jahre
- Vollzugsalltag/Formales Part I (Sicherheit im Gefängnis), Aufbau (Personal) einer Justizanstalt, Interaktive Übung: Rechte und Pflichten von Insassen, Ordnungswidrigkeiten, Ordnungsstrafen
- Vollzugsalltag/Formales Part II (Erstellung eines individuellen Vollzugsplans) bedingte Entlassung und gerichtliche Weisungen, Risikotäter (Erlass)
- Vorstellung der BEST (Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter)
- Vorstellung der Justizanstalt Sonnberg (Anstalt und Abteilungen, Aufgaben des psychologischen Dienstes)
- Therapieangebot in Sonnberg (Alkoholmodul, Antigewaltgruppe, Suchtgruppen, Deliktbearbeitungsgruppe)
- Sexuelle Deviation (Unterschiedliche Paraphilien, besonderer Fokus auf Pädophilie, Differenzierung unterschiedlicher Missbrauchstypen), Pädosexuelle Sexualstraftäter
Kriminalprognostische Stellungnahmen, Interventionstechniken im Strafvollzug (15 EH)
- Checkliste für Vollzugslockerung/Lockerungsprognose (unterschiedliche Zugänge der verschiedenen Fachdienste, Vorstellung einer anonymisierten Checkliste)
- Diagnostik und Risikoprognostik (Vorstellung unterschiedlicher Prognoseinstrumente, susgewählte Risikoprognose bei Gewaltstraftäter, Sexualstraftäter)
- Exkurs Psychopathie und Vorstellung der PCL (Psychopatic Checklist/Diagnoseinstrument für Psychopathie)
- Workshop: interaktive Übungen zu diversen Interventionstechniken und praxisorientierter Einblick anhand von Fallbeispielen zu unterschiedlichen Insassenpopulationen (z.B. Sexual- und Gewaltstraftäter, Straftäter mit Delikten unter Alkoholeinfluss oder anderen substanzgebundenen Stoffen)
- Behandlungskonzept/Therapieform unter Einbezug des Buches: Arbeitsbuch Täterhilfe
- Vorstellung einer anonymisierten Ausarbeitung einer Einheit eines Insassen
- Behandlungskonzepte für Straftäter mit Delikten unter Alkoholeinfluss (interaktive Übung: Alkoholmodul)
- Behandlungskonzept für Gewaltstraftäter (PsyBeg, Antigewaltkonzept Sonnberg), interaktive Übung zu einer Gewalttherapieeinheit
- Weitere strafvollzugsspezifische psychologische Behandlungsangebote (Suchtbehandlung, Deliktbearbeitungsgruppe für Pädosexuelle Straftäter, ASAT)
Beratung bei Trennung und Scheidung nach § 95 und § 107 Außerstreitgesetz (15 EH)
Pflegschaftsrichter*innen haben nun die Möglichkeit, zur Sicherung des Kindeswohles eine verpflichtende Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 in Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren anzuordnen. Durch die Beratung sollen Bedingungen für die Entlastung und Unterstützung der Kinder geschaffen werden, aber auch die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungsbedingungen der Minderjährigen verbessert werden. Seit 2013 sind Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder, bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen (Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG). Ohne eine derartige (verpflichtende) Beratung ist es seither nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen.
Suizidprävention und Nicht- suizidale selbstverletzende Verhaltensweisen (15 EH)
Anhand von Theorie, Fallbeispielen und Diskussionen relevante Bereiche der Suizidprävention und der Umgang mit nicht-suizidalen selbstverletzenden Verhaltensweisen erörtern. Zum jeweiligen Thema werden neben dem Basiswissen, den relevanten Entstehungsfaktoren und Abklärungsmöglichkeiten auch die dazugehörigen Kriseninterventionstechniken und Handlungsmöglichkeiten im Sinne eines Handwerkszeuges vermittelt. Zudem bietet das Seminar einen spannenden Einblick in die Suizidprävention im Bereich des Strafvollzuges.
Kriminalpsychologie: Die kriminalpsychologische Analyse von Gewaltdelikten und Schlussfolgerungen hinsichtlich Risikomanagement und Prävention (15 EH)
Es sollen zunächst kriminalpsychologische Ansätze zur Analyse und Beurteilung von Gewalttaten dargestellt werden. Dabei wird insbesondere die Methodik der Operativen Fallanalyse vorgestellt. Konkret wird u.a. auf Grundzüge der Verhaltensanalyse, Klassifikation von schweren Gewaltdelikten, Tätertypologien, sexuelle Gewalt sowie insbesondere auf Gewalt im sozialen (Beziehungs-) Umfeld eingegangen. Des Weiteren werden die Aufgabenfelder der forensischen Psychologie und Psychiatrie skizziert und interdisziplinäre Ansätze der Risikobeurteilung hinsichtlich Wiederholungsgefahr nach Gewaltdelikten vorgestellt. Im dritten Seminarteil soll der Fokus auf Gewaltprävention gelegt und nach dem Ansatz des Bedrohungsmanagements Risikofaktoren hinsichtlich schwerer zielgerichteter Gewalt im Vorfeld von Beziehungsdelikten, Amoktaten und School Shootings diskutiert werden.
Waffenpsychologische Begutachtung nach 1. WaffV
Gibt einen aktuellen Überblick in die rechtlichenRahmenbedingungen und in die psychologischen Hintergründe der waffenpsychologischen Begutachtung nach 1. WaffV. Eine Supervisionsrunde mit erfahrenden Gutachter*innen in diesem Bereich ergänzt den Theorie-Input vom Vortag.
Wir helfen Ihnen immer gerne weiter!
Auf Wunsch erhalten Sie auch immer einen persönlichen Gesprächstermin!
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Frau K. Moser
0664 41 10 248